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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.1997 - B 2 S 819/97   

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OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.1997 - B 2 S 819/97 (https://dejure.org/1997,33005)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.12.1997 - B 2 S 819/97 (https://dejure.org/1997,33005)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Dezember 1997 - B 2 S 819/97 (https://dejure.org/1997,33005)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11

    Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

    Ein Grund dafür, den Antragstellern mit der Regelung aufzugeben, neben dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Gericht zudem bei der Hochschule einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität mit der Begründung zu stellen, die Hochschule verfüge tatsächlich über eine höhere Kapazität als in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesen sei, liegt darin, dass erst mit dem Antrag bei der Hochschule ein Rechtsverhältnis begründet wird, auf dessen Grundlage eine gerichtliche Vergabe nur in Betracht kommen kann (OVG LSA, Beschl. v. 01.12.1997 - B 2 S 819/97 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Begründung im Beschluss des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 01. Dezember 1997 - B 2 S 819/97 - verwiesen.

  • VG Potsdam, 29.01.2015 - 9 L 1021/14

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber

    Ebenso wenig wird das Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung verletzt, wenn ein etwaiger "verschwiegener" aber gleichwohl "freier" Platz durch einen anderen Bewerber eingenommen wird als denjenigen, der sich nicht rechtzeitig bei der Hochschule darum beworben hatte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. Dezember 1997 - B 2 S 819/97 -, Juris Rn. 12).
  • VG Potsdam, 30.04.2013 - 9 L 608/12

    Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Psychologie

    Auch das aus Art. 12 GG folgende Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung wird nicht verletzt, wenn ein etwaiger "verschwiegener" aber gleichwohl "freier" Platz durch einen anderen Bewerber eingenommen wird als denjenigen, der sich nicht rechtzeitig bei der Hochschule darum beworben hatte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 3 K 330/11 -, juris Rn. 28 ff. und Beschluss vom 1. Dezember 1997 - B 2 S 819/97 -, juris Rn. 11 ff.).Die fristgemäße Stellung eines Antrags auf außerkapazitäre Zulassung war auch nicht mit Blick auf das Vorbringen der Antragstellerin entbehrlich, die innerkapazitären Ablehnungsbescheide seien so kurzfristig verschickt worden, dass ein Eingang vor Ablauf der Ausschlussfrist nicht sicher gewesen sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2003 - 2 N 480/02

    Frist für Anträge auf "verschwiegene Studienplätze" rechtens

    Der Senat hat diese Bestimmungen wiederholt für vereinbar mit höherem Recht gehalten (vgl. etwa: OVG LSA, Beschl. v. 22.3.1999 - B 2 S 432/98 - Beschl. v. 14.02.2000 - B 2 S 625/99 - vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 12.01.1994 - 2 N 8/93 - Beschl. v. 18.7.1994 - 2 N 2/94 -, sowie Beschl. v. 12.01.1997 - B 2 S 819/97 - [Fälle, an denen der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers beteiligt war); daran hält er fest.
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